Endverbleibserklärung
nach Verordnung (EU) 2019/1148


Aufgrund der Verordnung (EU) 2019/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Warenverkehr mit sensiblen Produkten sind wir seit 01.02.2021 verpflichtet, einmal jährlich eine Verwendungserklärung (im Folgenden „Endverbleibserklärung“) von unseren Kunden zu verlangen, welche die folgenden Produkte bei uns beziehen:

  • Witty-Pool Korsal S 
  • Witty-Pool Korsal S2
  •  Witty-Eco Bass flüssig 
  •  Witty-Ultra S
  •  Witty-Pool Rocky 
  •  Witty-Aqua RD 

  •  Witty-Spül P Plus
  • Reagenzienset Wasserstoffperoxid Connect


Mit der Erklärung bestätigt der Kunde, dass die relevanten Ausgangsstoffe nur in erlaubter Weise verwendet und nicht unbefugt an Dritte weitergegeben werden. 
Um Ihnen das Ausfüllen zu erleichtern, haben wir im Folgenden die wichtigsten Fragen geklärt:

Was ist das Ziel dieser Verordnung? 
Ziel ist eine lückenlose Nachverfolgbarkeit in der Lieferkette, wer, wann, wieviel, welches der betroffenen Produkte gekauft, weiterverkauft und angewendet hat. Der anonyme Kauf, die anonyme Beschaffung zum Zweck der Sprengstoffherstellung wird somit erheblich erschwert bzw. verhindert. Ebenso sollen Diebstähle der betroffenen Produkte innerhalb von 24 Stunden an die betreffende Behörde gemeldet werden. 

Was bedeutet das für uns als Lieferant? 
  • Vor jeder Abgabe der oben genannten Artikel müssen wir sicherstellen, dass es sich bei dem Kunden um einen rechtmäßigen, gewerblichen Verwender handelt. 
  • Vor dem Verkauf müssen wir eine schriftliche Erklärung über die Verwendung des spezifischen Produktes inkl. Identitätsnachweis einholen. Diese Erklärung muss jährlich aktualisiert werden. 
  • Der Identitätsnachweis der Person, die bestellt und die Produkte erhält, muss von uns geprüft werden. 
  • Kommt es zu verdächtigen Transaktionen, Verhaltensweisen oder Diebstahl sind wir verpflichtet, diese innerhalb von 24 Stunden zu melden. 
 Zusammengefasst: Ohne diese unterzeichnete Erklärung dürfen wir unsere Kunden nicht mehr mit den oben genannten Produkten beliefern! 
 
Was bedeutet das nun für Sie als Kunde? 
  • Bevor eine Lieferung ausgeführt werden kann, muss ein Bevollmächtigter des Kunden-Unternehmens (Auftraggeber) eine Erklärung unterschreiben. 
  • Zusätzlich zu den bisherigen Informations-Anforderungen wie Unternehmensdaten und Verwendungszweck sind die Kunden verpflichtet, Angabe der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer (oder jede andere relevante Unternehmenseintragungsnummer) und einen Identitätsnachweis der zur Vertretung des Kunden berechtigten Person (Personalausweis-Nr. inkl. ausstellende Behörde ggf. Reisepass-Daten) zu erbringen.

Warum muss die Unterschrift jährlich geleistet werden? 
Um sicherzustellen, dass die Verwendung der relevanten Ausgangsstoffe in jedem Unternehmen kontrolliert wird, muss immer ein aktueller Ansprechpartner benannt werden. Um hier Unwissenheit aufgrund von Fluktuation vorzubeugen, verlangt die Verordnung eine jährliche Erfassung des aktuellen Unterzeichners. 

Weshalb muss ich als Unterzeichner meine Ausweisnummer angeben? 
Um die Eindeutigkeit des Unterzeichners zu gewährleisten, wird durch die Verordnung die Angabe einer Personalausweis- oder Reisepassnummer verlangt. 

Wie lange werden meine Daten gespeichert? 
Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe, muss das unterschriebene Formular 18 Monate gespeichert werden.

Wie unterstützt mich Witty bei der Einhaltung der Vorgaben?
Bei Lieferung durch den Witty-eigenen LKW übernimmt der Fahrer eine letzte Sicht-Kontrolle der ausgelieferten Ware.

Sie haben die Möglichkeit, diese Verwendungserklärung direkt digital beim nächsten Besuch Ihres Fachberaters zu unterzeichnen oder uns die unterschriebene Endverbleibserklärung an info@witty.de zu senden.


Sie benötigen Hilfe?

Sollten Sie sich beim Ausfüllen der Erklärung weiterhin unsicher sein, melden Sie sich gerne telefonisch oder über das Kontaktformular bei uns.

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